Schloß-Ordnung
Schloß-Ordnung
Die Vereinbarungen in dieser Schloß-Ordnung zielen darauf ab zu erreichen, dass täglich mehr als 800 Schüler*innen auf relativ engem Raum zusammenleben können.
Daher hat die Schloß-Ordnung drei Teile:
- Wir vereinbaren Regeln, die eine angenehme Lernatmosphäre in der Schule schaffen.
- Wir erklären, Gewalt zu vermeiden.
- Wir vereinbaren einen Verhaltens-Kodex bei der Nutzung des Internets und der sozialen Netzwerke.
Auf die folgenden Regelungen haben sich die Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen und alle an Schule Beteiligten geeinigt; Zuwiderhandlungen müssen zum Schutz der Schulgemeinschaft Konsequenzen haben.
- Wir vereinbaren Regeln, die eine angenehme Lernatmosphäre in der Schule schaffen.
Respektvolles Miteinander von Lehrer*innen und Schüler*innen ist die Basis unseres Schullebens.
- Alle beachten elementare Umgangsformen wie Grüßen, Türaufhalten, Rücksichtnahme bei Menschenansammlungen, sich entschuldigen und bedanken.
- Die allgemeine Verkehrssprache ist Deutsch, das signalisiert gegenseitigen Respekt und grenzt niemanden aus.
- Durch Pünktlichkeit, Höflichkeit und die Verwendung einer im persönlichen Umgang angemessenen Sprache erweisen sich Lehrer*innen und Schüler*innen gegenseitigen Respekt.
- In der Schule und auch wenn man im Auftrag der Schule unterwegs ist, soll angemessene Kleidung getragen werden, so sind z. B. bauchfreie Kleidung, tiefe Dekolletés, Hotpants und Caps im Unterricht unangemessen. Im Zweifel entscheidet die Schulleitung.
Den Anweisungen aller Aufsichtspersonen (auch Hausmeister*innen, Servicepersonal, Mensamitarbeiter*innen und Sekretärinnen) ist Folge zu leisten.
Der Gebrauch mobiler Endgeräte (Mobiltelefone, …) regelt eine Vereinbarung der Schulkonferenz, die als Anlage der Schloß-Ordnung hinterlegt ist. Über weitere Sonderregelungen entscheidet der/die aufsichtführende Lehrkraft. Foto-, Film- und Tonaufnahmen ohne die ausdrückliche Zustimmung der Lehrer*innen bzw. Beteiligten sind generell gesetzlich verboten. Über Sonderregelungen entscheidet die Schulleitung. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einsammeln des Gerätes rechtens. Die Rückgabe erfolgt am folgenden Schultag an die Eltern. Kein Gerät ist bei Verlust oder Diebstahl in der Schule versichert!
Während Klausuren und Klassenarbeiten müssen alle mobilen Endgeräte abgegeben werden.
Die Beaufsichtigung der Schüler*innen ist frühestens 15 Minuten vor dem 1. Block gewährleistet. Das Schulgebäude einschließlich des Verwaltungstraktes darf erst ab 7.55 Uhr betreten werden.
Nach Unterrichtsschluss verhalten sich die Schüler*innen so, dass der Unterricht anderer Klassen nicht gestört wird.
Alle Schüler*innen verbringen grundsätzlich die großen Pausen in den Clustern oder auf den Schulhöfen. Schüler*innen der SEK I ist es strengstens verboten, das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen zu verlassen. Ausnahmen von dieser Regel kann nur ein/e Lehrer*in genehmigen.
Ballspiele sind nur im Soccercage auf dem Dachschulhof / Schulhof und an den Basketballkörben und Tischtennisplatten auf dem Schulhof erlaubt. Das Werfen mit harten Gegenständen wie z. B. Tennisbällen, Eicheln oder Kastanien, Schneebällen oder Eisklumpen ist verboten.
Sollte ein/e Lehrer*in nach 10 Minuten nicht zur Unterrichtsstunde erschienen sein, so ist das Sekretariat durch den/die Klassen- bzw. Kurssprecher*in zu verständigen, während sich die restliche Gruppe auf der Multifunktionfläche der Cluster ruhig verhält, um den Unterricht in den benachbarten Klassenräumen nicht zu stören.
Die Lehrer*innen schließen, soweit nicht anders geregelt, die Klassen- bzw. Fachräume beim Verlassen ab.
Alle an Schule Beteiligten sind zu Sauberkeit und schonendem Umgang mit dem schulischen Eigentum verpflichtet. Das bedeutet auch, dass das Toben und Spielen im Schulgebäude nicht gestattet ist.
Verstöße gegen diese Verpflichtung werden – je nach Schwere – mit erzieherischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen geahndet. Unter Umständen ist mit Schadenersatzforderungen und/oder Strafverfolgung zu rechnen. Die Verunreinigung unserer Schule – innen und außen – durch z. B. Spucken, Kaugummis und Wand- bzw. Fensterbemalung ist untersagt.
Das Schulgelände, die Treppenhäuser und das Foyer (einschließlich Bodenfläche in der Mensa) werden am Ende der 2. Pause (ab 10.55 Uhr) und in der Mittagspause (ab 13.22 Uhr) von je einer Klasse der Jahrgangsstufen 5 – 9 im Wechsel (siehe Hofdienst-Plan, Hof-Treppenhausplan und täglicher Vertretungsplan) gesäubert.
Der Ordnungsdienst jeder Klasse bzw. jedes Kurses sorgt dafür, dass nach jedem Block der Müll vom Boden beseitigt ist. Dies gilt auch für die Multifunktionsflächen in den Clustern. Nach jeder Stunde sind die Stühle hochzustellen, die Klassenräume zu fegen und falls möglich die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen.
Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist durch das Nichtraucherschutzgesetz verboten, ebenso der Konsum von weiteren Rauschmitteln. Ausnahmen vom grundsätzlichen Alkoholverbot regelt die Schulleitung.
Während des Unterrichts sind Essen, Trinken und Kaugummikauen nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet der/die jeweilige Lehrkraft. In den NaWi- und Computerräumen verbietet der Gesetzgeber das Essen und Trinken.
Fahrräder sollen in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden. Der Parkplatz ist ein Lehrerparkplatz und darf von Schüler*innen nicht genutzt werden. Parken in den Sicherheitszonen (Feuerwehrzufahrten) ist strengstens verboten (Abschleppgefahr!).
Auf den Schulhöfen und Parkplätzen besteht grundsätzliches Fahrverbot während der Unterrichtszeiten.
Unfälle auf dem Schulgelände, auf Schulwegen und bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen sind unverzüglich – spätestens am nächsten Tag – dem Sekretariat zu melden.
- Wir erklären, Gewalt zu vermeiden
In Anlehnung an das Leitbild der Schule verpflichtet die Anerkennung dieser Erklärung alle Beteiligten zur Einhaltung der festgeschriebenen Regeln. Diese Vereinbarung hat auch über die unterrichtsfreien Zeiten hinaus Bestand.
Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen erklären hiermit:
Physische Gewalt
-
- zu keinem Zeitpunkt körperliche Gewalt gegen Personen und Einrichtungen auszuüben,
- niemals Personen zur körperlichen Gewalt gegen Personen und Einrichtungen anzustiften.
Wiederholte mutwillige Verschmutzungen und Beschädigungen führen zum Ausschluss von der Clusternutzung, Schulausflügen und Klassenfahrten und haben evtl. sogar zivil- und strafrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz und Sachbeschädigung).
Psychische Gewalt
Mobbing, also das absichtliche und wiederholte Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Ausgrenzen und Belästigen anderer ist in der Schule und auch in der unterrichtsfreien Zeit, wenn es Schüler*innen, Kolleg*innen und alle an Schule beteiligten Personen betrifft, ausdrücklich verboten.
Neue Medien ermöglichen eine neue Qualität von psychischer Gewalt (Cyber-Mobbing/Cyber-Bullying) und bedürfen daher einer besonderen Aufmerksamkeit und Kontrolle, um alle an Schule beteiligten Personen zu schützen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichten sich daher Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen zum Verzicht auf:
- Mobbing-Angriffe gegenüber Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen der Schule,
- Bild- und Tonaufnahmen von Personen mit dem Ziel der illegalen Nutzung.
- Wir vereinbaren einen Verhaltens-Kodex bei der Nutzung des Internets und der sozialen
Netzwerke
Mobbing – Cyber-Mobbing: Das lassen wir an unserer Schule nicht zu!
Wir respektieren das Persönlichkeitsrecht aller!
Wir verpflichten uns zu einem fairen, respektvollen und offenen Miteinander, im Klassenraum und im Internet bzw. den sozialen Medien.
Wenn eine/r von uns wahrnimmt, wie Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und andere an Schule beteiligte Personen in den sozialen Netzwerken beleidigt, bedroht, bloßgestellt, belästigt, ausgegrenzt oder terrorisiert werden, dann schauen wir nicht weg, sondern helfen, indem wir die/den andere*n dazu ermutigen, Mobbing oder Cyber-Mobbing zu melden.
Wer von einem Mobbingfall betroffen ist, wendet sich an die Lehrperson bzw. Schulsozialarbeiter*in seines Vertrauens, der/die verpflichtet ist, den Mobbingfall gründlich zu untersuchen, und dabei hilft, dass die Belästigung aufhört und der/die Täter*in ermittelt wird.
Wir informieren uns über das Thema durch die im Unterricht angebotenen Unterrichtsreihen (z. B. im Fach Politik, Religion, Praktische Philosophie oder durch die Medienscouts) und die uns ausgehändigten Broschüren.
Wir überprüfen unsere eigenen medialen Nutzungsgewohnheiten auf unfaires Verhalten und denken darüber nach, was es für einen Menschen bedeutet, über einen längeren Zeitraum (und oft anonym) gedemütigt oder angegriffen zu werden.
Wir beachten und befolgen die folgende Verhaltensregel!
(Nutze das Netz zu deinem Vorteil, aber glaube nicht alles, was im Internet steht; lasse große Sorgsamkeit bei Anmeldungen und der Angabe persönlicher Daten walten; sei vorsichtig beim Hochladen und Versenden von Fotos und Videos. Du hast das Recht an deinem Bild. Das Internet vergisst nie!)
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Nichtbeachten der Schloß-Ordnung zeugnisrelevant (Bemerkungen zum Sozialverhalten) sein kann.