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Populäre Mythen und Irrtümer in der Zoologie

Öffentlicher Vortrag am Schloß-Gymnasium Benrath am 23.2.2024

Schon immer hat die Tierwelt die Vorstellungskraft des Menschen angeregt. Götter in Tiergestalt, fabelhafte Mischwesen und sprechende Tiere sind der Stoff vieler Überlieferungen in Form von Mythen, Legenden und Märchen. Aber auch in der Geschichte der eher wissenschaftlich beschreibenden Darstellungen findet sich oft Märchenhaftes. Von Elchen ohne Kniegelenke, die darum angelehnt an Bäume im Stehen schlafen, liest man bei Julius Cäsar um 50 v.Chr. und im 17. Jh. fand sich in wissenschaftlichen Publikationen die Behauptung, dass sich Schwalben den Winter über im Schlamm eingraben. Das wissen wir inzwischen besser. Wer aber glaubt, dass nicht auch heute noch zoologische Mythen und Irrtümer viele unserer Vorstellungen prägen, liegt falsch. Denn sie sind auch gegenwärtig viel verbreiteter, als man vermutet.
Dr. Marcus Schmitt von der Universität Duisburg/Essen gibt in seinem öffentlichen Vortag am Schloß-Gymnasium Benrath einen anschaulichen und interessanten Einblick in die gegenwärtig verbreiteten Mythen und Irrtümer in der Zoologie. Bei Wesen wie dem Yethi, Nessi oder Wolpertingern sind keine besonderen Richtigstellungen erforderlich – dass es sich in diesen Fällen um Mythen und Phantasiewesen handelt, ist allgemein bekannt.
Bei Fragen nach den Gründen für die friedliche Koexistenz von Eisbären und Pinguinen oder dem Verhältnis von Hirschen und Rehen tauchen jedoch schon erste Unsicherheiten und Irrtümer auf. Auch so selbstverständlich etablierte Vorstellungen, wie dass man von der Tarantel gestochen und von Zecken gebissen wird, werden in dem Vortrag nicht ohne Grund einer genaueren Prüfung unterzogen. Mit der Vielzahl der von ihr beschriebenen Tierarten und Lebensraumanpassungen bietet die Welt der Zoologie offensichtlich auch viel Raum für populäre Mythen und Irrtümer – nicht zuletzt wird darum auch unsere biologische Abstammung ein Thema des Vortrags sein.
Dr. Marcus Schmitt richtet sich mit seiner Darstellung und Richtigstellung populärer Mythen und Irrtümer aus dem Bereich der Zoologie an ein breites öffentliches Publikum im Erwachsenenalter und an Jugendliche ab 12 Jahren. Im Anschluss an seinen durch anschauliches Bild- und Videomaterial unterstützten Vortrag wird er auch für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung stehen.
Das Schloß-Gymnasium Benrath lädt alle Interessierten herzlich zum Vortrag „Populäre Mythen und Irrtümer in der Zoologie“ am 23.2.24 ein. Der Vortrag beginnt um 17.30 Uhr und findet in der Aula der Schule statt.

  Ort: Aula des Schloß-Gymnasiums

  Datum: 23.02.2024

  Zeit: 17.30 -18.30 Uhr

  Eintritt: frei

Berufsorientierung am Schloß

Zu Gast am Schloß: Polizei und Justiz stellen sich vor

Muss ich Richter*in sein, um bei Gericht zu arbeiten? Was macht die tägliche Arbeit im Polizeivollzugsdienst aus und wie viel verdient man eigentlich als Polizist*in?

Sowohl Frau Waliczek vom Oberlandesgericht Düsseldorf als auch die Polizeihauptkommissarin Iländer und ihr Kollege Polizeihauptkommissar Schönefeld trafen auf rund 60 interessierte Schülerinnen und Schüler des Schloß-Gymnasiums, die die Gelegenheit nutzen, um all ihre Fragen zu diesen spannenden Berufsfeldern zu stellen.

Die Berufsinformationsveranstaltung richtete sich gezielt an Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs und der Stufe Q1. Entgegen der vielen obligatorischen Veranstaltungen im Bereich der Studiums- und Berufsorientierung, war dieses Angebot freiwillig, was erfreulicherweise zu einem regen und interessierten Austausch führte.

Frau Waliczek des OLG Düsseldorf informierte die Schüler*innen über vielseitige Berufsmöglichkeiten im Bereich der Justiz. Dabei stellte sie die Ausbildungsberufe zum Justizfachangestellten und Justizfachwirt vor, erläuterte aber auch das duale Studium zum Diplom-Rechtspfleger bei Gericht.  So konnten die Schüler*innen, jenseits des Richteramtes oder der Staatsanwaltschaft, eine weitere Facette der möglichen Berufe bei Gericht kennenlernen.

Frau Iländer und Herr Schönewald warben im Anschluss für das duale Studium zum/zur Polizeikommissar*in und berichteten dabei aus ihrem beruflichen Alltag. Dabei hatten die Schüler*innen jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen, sodass es zu einem regen Austausch kam. Ob konkrete Fragen zur Ausbildung sowie Karrieremöglichkeiten, Auskünfte zum Gehalt oder zum Einsatz der Dienstwaffe – die Polizeibeamten zeigten sich sehr nahbar und offen.

Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Ganz besonders freuen wir uns, dass wir die Referenten bereits für unsere schulinterne Studiums- und Ausbildungsmesse gewinnen konnten, sodass auch weitere interessierte Schüler*innen einen Einblick in die Berufsfelder erlangen können.

 

Karnevalsparty 2024

Wenn der T-Rex beim Stopptanz rockt und Batman auf der Bühne zockt, wenn Graf Zahl die Jecken zählt und Kamelle über den Köpfen schwebt – dann wurde wohl gerade die fünfte Jahreszeit reingelassen. Und so war es auch – gut organisiert und sauber zelebriert bebte am 8.2. die Aula vor guter Laune und närrischem Wettstreit. Ein großes Helau und ein dickes Dankeschön an alle kleinen, großen und ganz großen Narren für das wilde Treiben.

Ablauf der zweiten Anmeldungsphase der fünften Klassen im Schuljahr 2024-25

Kinder ohne Schulplatz nach der ersten Anmeldephase: zum Ablauf der Anmeldungen zu den fünften Klassen im Schuljahr 2024 -25

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen der vierten Klassen ohne Schulplatz,

für den Zeitraum vom 26. bis zum 29.02.24 können Sie weitere Termine für die Anmeldungen ausmachen.

Bitte beachten Sie, dass diese Terminvergabe für Anmeldungen von Kindern, die im ersten Anmeldungsverfahren keinen Schulplatz erhalten haben, nur telefonisch über das Sekretariat erfolgen wird: 0211-8998410. Die Termine sollten bis Freitag, 23.02.2024 um 12 Uhr gebucht sein.

Erscheinen Sie unbedingt mit diesen erforderlichen Anmeldeunterlagen zum Gespräch in der Schule:

  • eine bereits angefertigte Kopie des Zeugnisses aus dem ersten Halbjahr der vierten Klasse
  • dem gelben Anmeldeschein der Stadt Düsseldorf
  • dem Anmeldungsformular unserer Schule (welche/s Sie zur Reduzierung der Aufenthaltszeit bitte bereits digital oder handschriftlich ausgefüllt haben)
  • den Nachweis über die Schwimmfähigkeit durch das Schwimmabzeichen Bronze
  • dem Nachweis der Immunität gegen Masern durch eine bereits angefertigte Kopie des Impfausweises oder einen ärztlichen Nachweis der Immunität nach einer Infektion
  • die Kopie des Ausweises/Passes Ihres Kindes zur Legitimation/Prüfung der Namensschreibung
  • weiteren Bescheinigungen (z.B. zur Regelung des Sorgerechtes)

Bitte bringen Sie das anzumeldende Kind mit. Gerne möchten wir es bei der Anmeldung kennen lernen.

Zum Aufnahmeverfahren: Das allgemeine Aufnahmeverfahren in die Sekundarstufe I richtet sich nach § 46 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) und den Verwaltungsvorschriften zur APO-S I (VVzAPO-S I) (vgl. insbesondere Nr. 13-21 Nr. 1.1./ 1.2. BASS).

Dies bedeutet, dass wir grundsätzlich alle Kinder aufnehmen, die angemeldet wurden, solange unsere Aufnahmekapazität nicht ausgeschöpft wird. Sollten wir allerdings mehr Anmeldungen für Schüler*innen erhalten, als wir gemäß der rechtlichen Regelung aufnehmen können, so werden wir nach nachfolgenden Kriterien auswählen:

  1. Geschwisterkinder
  2. Losverfahren

Überdies werden bei Überhang Kinder (gem. § 46 Abs. 6 SchulG NRW) aus Düsseldorf gemeindefremden Kindern vorgezogen.

Wir freuen uns auf Sie/euch!

Download Anmeldeformular Jahrgang 5 – Schuljahr 2024 / 2025
Download Ablauf zweite Runde Anmeldung Jahrgang 5 – Schuljahr 2023 / 2024