Handyregelung am Schloß-Gymnasium

Nutzung mobiler Endgeräte am Schloß-Gymnasium Benrath
Unter mobilen Endgeräten verstehen wir
Smartphones, Smartwatches mit SIM oder gekoppeltem Smartphone, MP3-Player, Spielekonsolen (z.B. Nintendo® Switch) und alle sonstigen Geräte die im Wesentlichen der Unterhaltung und dem Medienkonsum dienen., Laptops, Notebooks und Tablet-PCs (z.B. iPads). Diese Liste ist nicht vollständig.
Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10)
Die Nutzung mobiler Endgeräte ist für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen für den Unterricht oder im Gebäude regelt die zuständige Lehrkraft oder die Schulleitung. (siehe auch Haus- und Schulordnung des Schloß-Gymnasiums)
Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler, die besondere assistive Technologie für ihren Alltag benötigen und über das Smartphone gesteuert wird (Beispiel: Diabetikerinnen und Diabetiker, die einen Sensor benutzen, der über das Smartphone überwacht wird).
Für Endgeräte die dem unterrichtlichen Einsatz dienen (Tablet-PCs mit Stift, oder Laptops / Notebooks) gilt eine Nutzungserlaubnis im Unterricht. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft grundsätzlich über den Einsatz und kann damit die Nutzung auch untersagen.
Die Nutzung der mobilen Endgeräte ist in der Mittagspause außerhalb der Mensa (13.22 – 14.00 Uhr) erlaubt.
Bei der Nutzung im Unterricht oder in der Mittagspause erwarten wir, dass sich die Nutzenden an die Regularien der Schloß-Ordnung halten. (z.B. Verbot von Foto- und Filmaufnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Personen. Nutzung nur, wenn andere Personen nicht gestört werden. Wahrung und Achtung der Persönlichkeitsrechte der Mitschülerinnen und Mitschüler.)
Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen EF – Q2)
Die Nutzung mobiler Endgeräte ist im Bereich des Oberstufenclusters erlaubt.
Für Endgeräte die dem unterrichtlichen Einsatz dienen (Tablet-PCs mit Stift, oder Laptops / Notebooks) gilt eine allgemeine Nutzungserlaubnis auf dem gesamten Schulgelände.
Während der Pausen am Vormittag dürfen diese Geräte außerhalb des Oberstufenclusters nicht genutzt werden.
Die Nutzung der mobilen Endgeräte ist in der Mittagspause außerhalb der Mensa (13.22 – 14.00 Uhr) erlaubt.
Im Unterricht kann die Lehrkraft die Nutzung untersagen.
Smartphones gelten nicht als Endgerät für den unterrichtlichen Einsatz und sind deshalb im Unterricht nicht erlaubt. Ausnahmen regelt die unterrichtende Lehrkraft.
Wir erwarten, dass alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe verantwortungsvoll mit diesem Nutzungsprivileg umgehen und sich an die Regularien der Schloß-Ordnung halten (z.B. Verbot von Foto- und Filmaufnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Personen. Nutzung nur, wenn andere Personen nicht gestört werden. Wahrung und Achtung der Persönlichkeitsrechte der Mitschülerinnen und Mitschüler.)
Die Nutzung des schulischen WLANs ist nur mit personalisiertem Zugangscode und Kenntnisnahme der Nutzungsordnung für das schulische WLAN gestattet. Eine Weitergabe des Zugangscodes an dritte Personen (andere Schülerinnen und Schüler) ist untersagt und würde zu einem generellen Nutzungsverbot aller mobilen Endgeräte führen.
(Zurzeit ist die Nutzung des schulischen WLANs aufgrund noch nicht vorhandener Glasfaseranbindung nicht möglich. Stand August 2025)
Was passiert, wenn sich eine Schülerin, ein Schüler nicht an diese Regeln hält?
Unabhängig von der Jahrgangsstufe wird das mobile Endgerät eingesammelt und im Sekretariat hinterlegt.
Verstößt eine Schülerin / ein Schüler gegen die Nutzungsordnung mobiler Endgeräte gilt grundsätzlich ein dreistufiges Verfahren:
- Wird das mobile Endgerät erstmalig eingesammelt, kann das Gerät nach Ablauf des Schultages selbstständig abgeholt werden. Abholung ist nur in der Zeit von 13.30 bis 14.00 Uhr möglich.
- Wird das mobile Endgerät zum zweiten Mal eingesammelt, muss die Abholung durch eine sorgeberechtigte Person erfolgen (in der Regel ein Elternteil, zu jeder Uhrzeit während der Öffnungszeiten des Sekretariats).
- Wird das mobile Endgerät zum dritten Mal eingesammelt, erfolgt die Abholung durch einen Sorgeberechtigten und die Schülerin, der Schüler erhält eine Ordnungsmaßnahme (schriftliche Mitteilung an die Eltern – Tadel – und damit einen Eintrag in die Schülerakte).
- Volljährige Schülerinnen und Schüler können nach Ablauf des Schultags ihr mobiles Endgerät selbst wieder abholen. Abholung ist nur in der Zeit von 13.30 bis 14.00 Uhr möglich.
Wenn das Sekretariat geschlossen ist, kann das mobile Endgerät nicht abgeholt werden, dann bitte am nächsten Werktag erneut versuchen.