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Informationen zum Schuljahr 2020/2021 (Nr.18)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem die wichtigsten Informationen bezüglich des Unterrichts ab dem 15.03.2021 seit Dienstag auf unserer Homepage https://www.schloss-gymnasium.de/ in Form eines „Newstickers“ veröffentlicht waren, möchten wir nun die Detail-Regelungen zu folgenden Themen bekanntgeben.

  1. Wechselunterricht
  2. Durchmischung von Lerngruppen
  3. AHA-Regeln, Aufenthaltsbereiche und Laufwege
  4. Videokonferenzen / Live-Streaming
  5. Klassenarbeiten / Klausuren
  6. Nachmittagsunterricht
  7. Notbetreuung
  8. Sport
  9. Ganztagsbetrieb

zu 1.
Wie der letzten Schulmail vom 05.03.2021 zu entnehmen war, wird es ab dem 15.03.2021 Phasen des Präsenzunterrichts für die Schüler*innen weiterer Jahrgangsstufen (5-EF) geben. Aufgrund der räumlichen Situation kann ab nächster Woche nur noch die Q2 im reinen Präsenzunterricht bleiben. Alle anderen Jahrgangsstufen (5-Q1) werden sich ab nächster Woche im Wechselunterricht befinden (A-Woche: 15.-19.03.2021; B-Woche: 22.-26.03.2021).

Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr
A A A A A B B B B B

Die Einteilung nehmen in der Sekundarstufe I (Klassen 5-9) die Klassenleitungen, in der Sekundarstufe II (EF, Q1) die Jahrgangsstufenleitungen vor. Geschwisterkinder der Jahrgangsstufen 5-EF sind in der Regel gemeinsam der A-Woche zugeordnet.

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zu 2.
Es darf keine Durchmischung von Schülergruppen geben. Hiervon betroffen sind die folgenden Bereiche: WPI (1. Fremdsprache), WPII (2. Fremdsprache oder Differenzierungsbereich), das Fach Religion, das Fach Deutsch als Zusatzsprache und der Deutsch-Förderunterricht der Klasse 5. Sofern die Schüler*innen also in den o.g. Fächern nicht zufällig im reinen Klassenverband unterrichtet werden, werden ihnen dort von den Fachlehrer*innen Aufgaben bereitgestellt, die sie dann unter Aufsicht und in Stillarbeit bearbeiten.

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zu 3.
Gerne weisen wir erneut nachdrücklich darauf hin: unter den aktuellen Bedingungen ist es unverzichtbar, dass wir uns an die verabredeten AHA-Regeln, die Laufwege und die Aufenthaltsbereiche halten. Dies bedeutet:

  • das permanente und vorschriftsmäßige Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung, das regelmäßige Händewaschen und die Einhaltung des Mindestabstands sind Pflicht.
  • die Zugänge zum Gebäude bleiben beschränkt.
  • der Aufenthalt im Gebäude wird auf ein Minimum reduziert, der „Oberstufen-Raum“ (Mensa) wird bis auf Weiteres geschlossen, und alle Schüler*innen halten sich in den unterrichtsfreien Zeiten/Pausen im Freien auf.

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zu 4.
Im Wechselunterricht wird es erheblich weniger oder gar keine Videokonferenzen bzw. Live-Streaming geben. Dies hat zum einen technische Gründe: zwar würde unser schuleigenes WLAN-Netz ein Streaming ermöglichen, jedoch ist eine entsprechende Übertragungstechnik (Kamera und Mikrofon) nicht flächendeckend vorhanden. Zum anderen dürfte nur dann die ganze Präsenzlerngruppe im Bild zu sehen sein, wenn von allen Beteiligten entsprechende individuelle Einwilligungserklärungen vorlägen. Im Unterschied zu Videokonferenzen besteht für Einzelne hier nicht die Möglichkeit, die Kamera abzuschalten. Anders verhält es sich, wenn lediglich die Lehrkraft aufgenommen wird.

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zu 5.
„Leistungsüberprüfung soll zunächst nicht im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen“. Dies hat zur Folge, dass Klassenarbeiten oder Klausuren in den Jahrgangsstufen 5-EF erst nach den Osterferien geschrieben werden. Zunächst gehen wir weiterhin von zwei Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Klausuren oder alternative Formate) pro schriftlichem („Haupt“-)Fach aus. Im Wechselunterricht bedeutet dies, dass die Schüler*innen bei Klassenarbeiten bzw. Klausuren ggf. ausschließlich für diese Prüfungen in die Schule kommen und anschließend wieder nach Hause fahren. Natürlich knüpfen die Klassenarbeiten bzw. Klausuren thematisch überwiegend an die im Distanzunterricht erarbeiteten Unterrichtsinhalte an.

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zu 6.
Der Nachmittagsunterricht in der Klasse 9 (5. Block) beginnt bereits um 13:45 Uhr und dauert lediglich 45 Minuten. Da es derzeit keine Verpflegungsmöglichkeiten gibt, müssen entsprechende Mahlzeiten eingeplant und selbstständig mitgebracht werden. Der Verzehr ist allerdings nur im Freien möglich.

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zu 7.
Die Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 5 und 6 bleibt auch für diejenigen, die sich im Wechselunterricht (Distanzphase) befinden, bestehen. Das Konzept des beaufsichtigten „Distanzlernens vor Ort“ wird wie bisher fortgeführt: Erziehungsberechtigte von Schüler*innen der Klassen 5 und 6 können einen entsprechenden Antrag stellen, Erziehungsberechtigte der Schüler*innen der Jahrgangsstufen 7-Q1 werden von den Lehrkräften gezielt angesprochen und erhalten ausschließlich durch die Schulleitung ein entsprechendes Betreuungsangebot.

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zu 8.
Auch wenn das Fach Sport in der letzten Schulmail nicht explizit erwähnt wird, teilen wir mit, dass der Unterricht in halben Lerngruppen  vorzugsweise im Freien stattfinden wird. Entsprechendes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung ist dafür einzuplanen. Sport und Zusatzkurse in der Q2 finden auf Distanz statt.

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zu 9.
Bis zu den Osterferien gibt es keinen Ganztagsbetrieb (Mensa, AG-Angebot, Übermittagsbetreuung).

Leider können wir nicht abschätzen, wie lange diese umfangreichen Regelungen Bestand haben werden und ob wir uns alle nicht schon bald wieder auf neue Rahmenbedingungen werden einstellen müssen. Uns ist bewusst, dass wir allen am Schulleben Beteiligten – auch uns selbst – ein hohes Maß an Flexibilität, Ausdauer und Gleichmut abverlangen. Lassen Sie uns die Herausforderungen weiterhin gemeinsam angehen!

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Mit freundlichen Grüßen,
Raimund Millard (Schulleiter) und Henrik Schepper (stellv. Schulleiter)

Download Infobrief 18 – Informationen der Schulleitung 11.03.2021