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Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.

Hier der ganze Text:

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums vom 16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis
erwartet: verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen; in Hochlagen Orkanböen.

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.

Lehrkräfte haben unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst anzutreten, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. Es gelten die Bestimmungen gemäß § 15 ADO.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Bitte informieren Sie auch, soweit vorhanden, die Einrichtungen der OGS in Ihrer Schule.

Sollte es im Rahmen des Unwetterereignisses zu einer schulischen Krisensituation kommen, wenden Sie sich bitte an das schulische Krisenmanagement Ihrer Bezirksregierungen oder an den schulischen Krisenbeauftragten des Ministeriums für Schule und Bildung (krisenmanagement@msb.nrw.de).

Sollte das Unwetter über das genannte Datum andauern, werde ich Sie rechtzeitig informieren.

Mit freundlichem Gruß
In Vertretung

Mathias Richter

Quelle: https://www.schulministerium.nrw/16022022-unwetterwarnung-des-deutschen-wetterdienstes-vom-16022022