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Jede Schule hat ab dem 18.3.2020 ein verlässliches Angebot zur Betreuung von Kindern anzubieten, deren Eltern in Schlüsselbereichen arbeiten. Diese Bereiche sind definiert und auf dieser Webseite ebenfalls verlinkt.

Soweit mindestens ein Elternteil oder ein alleinerziehendes Elternteil in Organisationen / Einrichtun-gen / Unternehmen der kritischen Infrastruktur beruflich tätig und dort unabkömmlich ist, können Kinder der Klassen 1 bis 6 in der Schule betreut werden.

Link zum Formular für die Notbetreuung: Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Schule und Bildung.

Für die Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt demnach:

  • Wenn mindestens ein Elternteil oder Alleinerziehende in diesen Schlüsselbereichen arbeiten, dann können die Kinder bei uns betreut werden.
  • Ein Nachweis über den Arbeitgeber ist notwendig.
  • Die Betreuung umfasst die Zeit von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr (auch Samstags und Sonntags).
  • Die Meldung des Bedarfs der Betreuung muss möglichst zeitnah bei der Schule eingegangen sein.
  • Die Betreuung erfolgt in der Regel Klassenrein und nur in Ausnahmen Klassen- oder Jahrgangsübergreifend.
  • Nicht mehr als 5 Kinder werden im gleichen Raum betreut.
  • Kinder, die unter häuslicher Quarantäne stehen können nicht betreut werden, sowie Kinder mit sonstigen Krankheitssymptomen.

Kinder ab der Jahrgangsstufe 7 werden nicht durch die Schule betreut.