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Ab Montag, 18.05.2020 wird es bis zu den Sommerferien (einschließlich dem 26.06.2020) am Schloß-Gymnasium eine Mund – Nasenschutzplicht geben. Die Schüler*innen, die Lehrer*innen und die Besucher*innen dürfen das Gelände des Schloß-Gymnasiums nur noch mit angelegtem Mund – Nasenschutz betreten. Der Mund – Nasenschutz muss auf dem Weg bis in den Klassenraum, das Lehrerzimmer, das Sekretariat, … und da bis zum Arbeitsplatz getragen werden. Am Arbeitsplatz selbst kann der Mund – Nasenschutz abgelegt werden, weil dort der Mindestabstand von 1,50 Metern durch die Tischanordnung gewährleistet ist. Sollten sich die Schüler*innen (Lehrer *innen, …) von diesem Arbeitsplatz entfernen, ist der Mund – Nasenschutz wieder anzulegen.

Wichtig: Die Schule stellt keine “Masken” zur Verfügung, jede Person muss sich selbst eine “Maske” mitbringen.