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+++ Ab 31.5.2021 wieder für ALLE Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht +++

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am Mittwochabend erreichte uns der Erlass, in dem die Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht geregelt wird. Folgende Punkte betreffen unseren Schulbetrieb:

  1. Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht
  2. Regelungen zum Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke
  3. Auswirkungen auf die Durchführung der Selbsttests
  4. Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb
  5. Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb
  6. Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)
  7. Berufliche Orientierung gemäß KAoA
  8. Planung von Abschlussfeiern

zu 1.:   Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht

Die Schulen aller Schulformen kehren in den Präsenzunterricht zurück, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Siebentageinzidenzwerte von 100 unterschritten wird. Start des Unterrichts ist dann am übernächsten Tag. Die Masken- und Testpflicht besteht weiterhin. Eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht vor den Sommerferien kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

zu 2.:   Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske), auch am Sitzplatz im Unterricht, ist weiterhin verpflichtend. Zwei Mal pro Woche müssen die Schüler*innen und die Lehrer*innen einen Antigen-Schnelltest durchführen (i.d.R. in der Schule oder Vorlage eines Bürger-tests ≤ 48 Stunden). Wir haben bisher keine Anweisungen erhalten, wonach die Selbsttestungen für Geimpfte oder Genesene entfallen können. Im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflicht-bereich, im Religionsunterricht oder im Förderunterricht sind klassenübergreifende Lerngruppen wieder zulässig.

zu 3.:   Auswirkungen auf die Durchführung der Selbsttests

Da aufgrund des vollständigen Präsenzunterrichts künftig durchgehend die doppelte Anzahl an Selbsttests durchgeführt werden muss, rechnen wir mit einem höheren Zeitaufwand, der von der Unterrichtszeit abgeht. Damit der Unterricht möglichst wenig beeinträchtigt wird, haben wir uns für folgendes Organisationsmodell entschieden, das auch nicht mehr von den Verwerfungen des Wechselunterrichts sowie nur noch marginal von Klassenarbeiten und Klausuren beeinflusst wird:

Die Tests werden in der Sekundarstufe I an zwei festgelegten Tagen durchgeführt und in der Sekeundarstufe II an die Deutsch- bzw. Englischkurse angegliedert.

– Sek. I: immer montags und mittwochs im Klassenverband im Laufe des Vormittags; die jeweiligen Fachlehrer*innen kommen auf die Schüler*innen zu.

– Sek II: immer in den Deutsch-Kursen (B-Woche laut Vertretungsplan; im LK am 1. und letzten Termin) alternierend mit den Englisch-Kursen (A-Woche; im LK am 1. und letzten Termin).

ALLE Schüler*innen sind verpflichtet die Durchführung der Selbsttests im Schulplaner (Sek. I) / auf dem Laufzettel (Sek. II) zu dokumentieren.

Bei Nachtestungen gelten folgende Regelungen:

Schüler*innen (5-Q1), die (egal aus welchen Gründen) den regulären Testtermin verpasst haben, kommen am nächsten Tag ihres Schulbesuches um 07:30 Uhr in die Mensa. Es gibt keine späteren Testtermine während des Schultages mehr. Alternativ ist der Schulbesuch über den Nachweis eines Bürgertests (nicht älter als 48 Stunden) möglich.

Bei nicht getesteten Schüler*innen sieht der Erlass einen Ausschluss vom Unterricht vor. In diesen Fällen werden wir die betroffenen Schüler*innen direkt nach Hause schicken.

zu 4.:   Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb

Offene und gebundene Ganztagsangebote können ab dem 31. Mai 2021 wiederaufgenommen werden, die schulischen Hygienekonzepte (MNB, Abstand, Händewaschen, Laufwege, Aufenthaltsbereiche) bleiben bestehen. Die Umsetzung auch jahrgangsstufenübergreifender AGs und Lernzeiten sind wieder erlaubt.

Die regelmäßige Teilnahme der Schüler*innen an den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist verpflichtend. Die Durchführung erfolgt wie gewohnt durch unsere Kooperationspartner (Jugendamt und SSB). Da es keinen Sinn ergibt, für die letzten vier Schulwochen neu zu wählen, werden die Schüler*innen an den AGs und Lernzeiten teilnehmen, die sie im 1. Halbjahr 2020/21 gewählt haben.

Auch im Nachmittagsbereich besteht die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung fort.

Der Mensabetrieb am Schloß wird ab dem 31.05.2021 wiederaufgenommen. Es wird allerdings keine gestaffelten Essenszeiten mehr geben.

Die Cafeteria bleibt weiterhin geschlossen, da hier die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können und wir weiterhin eine Durchmischung der Gymnasial- und der Realschüler*innen vermeiden wollen.

zu 5.:   Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb

Es gibt keine „Notbetreuung“ mehr. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der möglichen Ganztags- und Betreuungsangebote (AGs und Lernzeiten) teil.

zu 6.:   Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

Der Sportunterricht findet in der Regel im Freien statt. Nur bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet der Sportunterricht in Ausnahmefällen in der Sporthalle statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.

Auch der Schwimmunterricht soll wieder regulär stattfinden. Wir warten allerdings noch auf ein Signal der Bädergesellschaft Düsseldorf.

Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

zu 7.:   Berufliche Orientierung gemäß KAoA

Im Rahmen des Präsenzunterrichts können (unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben) die Standardelemente der Beruflichen Orientierung auch wieder in Präsenz durchgeführt werden.

zu 8.:   Planung der Abiturfeier / des Kennenlernnachmittags

Das MSB schreibt: „Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich (der Staatssekretär) aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar. Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen […] noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.” Wir werden also an unserem Plan festhalten, das Thema auf der Schul-konferenz (am 09.06.2021) zu entscheiden. Wir hoffen, dass bis dahin verlässliche Informationen aus dem MSB vorliegen.

Weitere noch offene Fragen werden wir Ihnen in einem gesonderten Infobrief ausführlich erläutern. An dieser Stelle geben wir Ihnen schon einmal in Kürze folgende Hinweise:

  • Die Sprachwahl der aktuellen 6. Klassen (Latein/Französisch) ist abgeschlossen.
  • Die aktuellen 7. Klassen (1. G9-Jahrgang) müssen sich erst nächstes Schuljahr im Rahmen des Wahlpflichtbereichs II entscheiden.
  • Die Klassenbildung der neuen 8. Klassen ist noch nicht abgeschlossen.
  • Der bilinguale Erdkundekurs in der neuen 8. Klasse wird zustandekommen.
  • In den letzten beiden Schulwochen wird es wie üblich Abweichungen vom Standard-Stundenplan geben.

Wir wünschen uns allen zunächst einmal erholsame Pfingstferien und dann einen möglichst reibungslosen Einstieg in die letzten Schulwochen.

Dieser Neustart in den vollumfänglichen Präsenzunterricht wird wegen der immer noch vorhandenen Dynamik des Infektionsgeschehens für uns alle spannend bleiben.

Nehmen wir den aktuell positiven Trend als Rückenwind für die weiteren Herausforderungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Raimund Millard (Schulleiter) und Henrik Schepper (stellv. Schulleiter)

Download – Informationen zum Schuljahr 2020/2021 (Nr.27)