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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

kurz vor dem Ende des Schuljahres möchten wir Sie informieren, wie sich der organisatorische Ablauf in der letzten Schulwoche (der nächsten Schulwoche) gestaltet.

  1. Kurzstunden von Montag bis Donnerstag

Von Montag bis Donnerstag wird es am Schloß-Gymnasium Kurzstunden vom 1. – 6. Block, nach dem bekannten Muster, geben. Das Mittagessen ist weiterhin buchbar und wird zwischen 11.30 und 12.00 Uhr ausgegeben. Der Nachmittagsunterricht beginnt um 11.45 Uhr (5. Block) und endet um 13.20 Uhr (6. Block). Die gewählten Ganztagsangebote beginnen um 12.00 Uhr und enden um 13.00 Uhr. Auch die Betreuung in der Jahrgangsstufe 5 beginnt um 12.00 Uhr. Die Eltern der Schüler*innen in der Betreuung klären bitte mit Herrn Graab matthias.graab@ssbduesseldorf.de  (Stadtsportbund/SSB) ab, wie lange der SSB die Betreuung anbietet.

Die Kolleg*innen werden an diesen Tagen in Konferenzen, Dienstbesprechungen, Projekten und Fortbildungen das aktuelle Schuljahr nachbereiten und das kommende Schuljahr vorbereiten.

Die Regelung im Überblick:

Block Uhrzeit Sekundarstufe I Sekundarstufe II
1 08:00 – 08:45 Uhr Unterricht Unterricht
2 08:50 – 09:35 Uhr Unterricht Unterricht
3 09:55 – 10:40 Uhr Unterricht Unterricht
4 10:45 – 11:30 Uhr Unterricht Unterricht
5 11:45 – 12:30 Uhr ab 11:30 Uhr Mittagessen Unterricht
6 12:35 – 13:20 Uhr ab 12:00 Uhr Ganztag Unterricht
  1. Zeugnisausgabe am Freitag, 02. Juli 2021

Die Ausgabe der Zeugnisse findet ganz regulär am Freitag, 02. Juli 2021, nach dem 2. Block statt. Der 2. Block endet um 10.37 Uhr, sodass wir Ihre Kinder gegen 11.00 Uhr in die Sommerferien entlassen.

  1. Nachprüfungsregelung nach dem Coronaschuljahr

Das MSB hat für dieses Schuljahr die Regelungen im Bereich der Nachprüfungen (zur nachträglichen Erlangung der Versetzung) für die Klassen 7 bis Q1 gelockert. War bisher nur in einem Fach eine Nachprüfung möglich, so kann im aktuellen Schuljahr in jedem Fach mit einer Minderleistung eine Nachprüfung abgelegt werden, wobei in den Klassen 7 und 8 eine (von ggf. mehreren) nichtgemahnte Minderleistung(en) (mangelhaft) nicht bei der Versetzungsentscheidung eingerechnet wird.

Zu den jeweils individuellen  Bedingungen werden die betroffenen Eltern durch die Klassenleitungen beraten. Aufgrund der neuen nicht einschätzbaren Regelung ist die Schulleitung auf Ihre schnellstmögliche Rückmeldung angewiesen. Wir benötigen die Informationen, wie Sie sich entscheiden:

  • Wiederholung des Schuljahres ohne Nachprüfung oder
  • Meldung zur Nachprüfung

Bei der Meldung zu mehreren  Nachprüfungen wird die Schule aus versetzungsrechtlichen und aus organisatorischen Gründen die Reihenfolge vorgeben. Neu ist auch, dass die schriftliche und die/eine mündliche Prüfung an einem Tag stattfinden können. Gehen sie bitte bei Ihren Überlegungen/Entscheidungen davon aus, dass dies der Regelfall sein wird.

Für die letzten Schultage wünschen wir uns Allen das notwendige Durchhaltevermögen.

Mit freundlichen Grüßen
Raimund Millard (Schulleiter) und Henrik Schepper (stellv. Schulleiter)

Download Infobrief 29 (SJ 2020 / 2021)