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Informationen zum Schuljahr 2019/2020 (Nr.10)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie in vorherigen Mails angekündigt möchten wir Sie jetzt mit diesem Infobrief über den Bereich Leistungsermittlung, Zeugnisse und Versetzungen informieren. Des Weiteren steht am Anfang ein Nachtrag zum Bereich der Personalveränderungen. Der letzte Absatz des Informationsbriefes befasst sich mit der Umsetzung des Präsenzunterrichts in der EF und der Sekundarstufe I unter den Infektionsschutzgesichtspunkten.
Personalia: Wir freuen uns, dass Herr Ziege (Mathematik/Physik) am 01.06.2020 unbefristet seinen Dienst am Schloß-Gymnasium aufnehmen wird. Die LAAs Herr Effer und Herr Kahl haben inzwischen erfolgreich  die Staatsexamensprüfungen absolviert und damit das Kollegium des SchloßGymnasiums verlassen. Unsere fünf neue Lehramtsanwärter*innen haben den Dienst mit folgenden Fächern aufgenommen: Frau  Morath EK/S; Frau Paschali D/E; Frau Trompeter D/Pl; Herr Brands F/SW und Herr Knurr L/SP.

Versetzung und Zeugnisse am Schuljahresende:

Zur Zeit planen wir allen Schüler*innen die Zeugnisse am letzten Schultag (26.06.2020) persönlich auszuhändigen. Ein gesonderter Plan hierzu wird Ihnen/Euch noch gesondert zugehen bzw. auf der Homepage  veröffentlicht.

Versetzungsmodalitäten:

  • Die Schüler*innen der Klassen 5 gehen wie in jedem Jahr automatisch in die Klasse 6 über.
  • Die Schüler*innen der Klassen 6 werden automatisch in die Klasse 7 versetzt. Sollten Zeugnisse nicht der notenmäßigen Versetzungsordnung des Gymnasiums entsprechen, werden die Betroffenen bezüglich eines Schulformwechsels beraten.
  • Die Schüler*innen der Klassen 7 werden automatisch in die Klasse 8 versetzt. Freiwillige Wiederholungen sind nach Beratung und Absprache möglich.
  • Die Schüler*innen der Klassen 8 werden automatisch in die Klasse 9 versetzt. Freiwillige Wiederholungen sind nach Beratung und Absprache möglich.
  • Für die Schüler*innen der Klasse 9 gibt es diese Sonderregelung nicht, es gelten die “normalen” Versetzungsbestimmungen, da mit der Versetzung eine Berechtigung verbunden ist (die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Um der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, gibt es allerdings in diesem Schuljahr -abweichend von den sonst gültigen Regelungen- 1. die Möglichkeit, Defizite mit Zusatzleistungen auszugleichen und 2. die Möglichkeit, mehrere Nachprüfungen zum Erwerb der Berechtigung abzulegen. Die Eltern aller Schüler*innen, die dies betrifft, sind inzwischen von der Schule kontaktiert worden. Sollten sie trotzdem dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stufenleitung, Herrn Hütter.
  • Die Schüler*innen der EF treten automatisch in die Q1 über. Für den Erwerb des “Mittleren Schulabschlusses/MSA” gelten die “normalen” gesetzlichen Bestimmungen. Um der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, gibt es allerdings in diesem Schuljahr -abweichend von den sonst gültigen Regelungen- 1. die Möglichkeit, Defizite mit Zusatzleistungen zu kompensieren und 2. die Möglichkeit, mehrere Nachprüfungen zum Erwerb des MSA abzulegen. Wie es zur Zeit aussieht, ist nach wie vor eine freiwillige Wiederholung der EF nicht möglich.

Umsetzung des Präsenzunterrichts:

Die Schulleitung weist noch einmal ausdrücklich auf folgende Punkte hin:

  • Auf dem ganzen Schulgelände und im Gebäude gilt eine Mund-Nasenschutzpflicht (“Maskenpflicht”). Einzige Ausnahme ist der jeweilige Arbeitsplatz.
  • Die Schloßschüler*innen betreten das Gelände nur über das Tor Wimpfener Straße! (Das Tor Hospitalstraße wird von der Realschule genutzt.)
  • Nur der Hof Wimpfener Straße ist der Pausenbereich der SchloßSchüler*innen! (Der Hof Hospitalstraße wird von der Realschule genutzt.)
  • Die Toilettenanlage Wimpfener Straße ist für die Schloß-Schüler- *innen reserviert! (Die Toilettenanlage Hospitalstraße wird von der Realschule genutzt.)
  • Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf die Laufwege, die unter folgendem Link zu finden sind, deutlich hin: https://www.schloss-gymnasium.de/download/laufwege-schule-corona/

Liebe Schüler*innen bitte leistet unserer eindringlichen Aufforderung, zur Einhaltung der Laufwege, folge.

Grundsätzlich gilt:

  • Den Hinweisschildern ist Folge zu leisten!
  • Den Anweisungen jeglichen Schulpersonals ist Folge zu leisten!

Wir sind auf die Umsetzung dieser Regeln angewiesen, damit der
Schulbetrieb unter diesen schwierigen Bedingungen fortgeführt werden
kann und wir alle bestmöglichst geschützt werden.

Wir wünschen erholsame Pfingstferien und mit freundlichen Grüßen
Raimund Millard (Schulleiter) und Henrik Schepper (stellv. Schulleiter)

Download als pdf: Infobrief 10 – 28052020