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Willkommensklasse

Deutsch lernen am Schloß-Gymnasium für zugewanderte Kinder


Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum Thema – Deutsch lernen am Schloß-Gymnasium.


На цій сторінці Ви знайдете важливу інформацію на тему – Вивчення німецької мови в гімназії Schloß-Gymnasium.

Deutsch lernen am Schloß - Konzept

Alle zugewanderten Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit in Nordrhein-Westfalen an einer Schule Deutsch zu lernen. Die Auswahl der Schule trifft das Schulamt. Jede Schule hat ihr eigenes Konzept. Hier am Schloß-Gymnasium gibt es ab dem nächsten Schuljahr (2022 / 2023) zwei Modelle:

  • Unterricht in einer Willkommensklasse (nur Jahrgang 5, alle Kinder ungefähr gleich alt und zugewandert) inklusive 7 Stunden Deutschunterricht für Zugwanderte mit besonderer Auswahl an Fächern.
  • Unterricht in einer Regelklasse inklusive 7 Stunden Deutschunterricht für Zugewanderte (DaZ). Der DaZ – Unterricht erfolgt mit zugewanderten Schülerinnen und Schülern aus allen Jahrgangsstufen.

Die Schülerinnen und Schüler können insgesamt bis zu zwei Jahre Deutsch lernen (Deutschförderung). Nach den zwei Jahren entscheidet die Schule, ob die Schüler am Gymnasium bleiben, oder ob sie zu einer anderen Schulform wechseln müssen (z.B. Realschule, Berufskolleg, …). Bis dahin versuchen wir alle Schülerinnen und Schüler in die Gemeinschaft der Schule zu integrieren. Der Anteil an Unterricht mit der Regelklasse (Stammklasse) wird dabei immer weiter erhöht, sodass in der Regel am Ende der Seiteneinsteigerzeit (Zeit der Deutschförderung) die Schülerinnen und Schüler komplett in allen Fächern am Unterricht ihrer Stammklasse teilnehmen.

Die Schüler sind für die Dauer der Deutschförderung keine Schüler des Bildungsgangs Gymnasium. Eine Integration in einen Bildungsgang erfolgt erst, wenn die Deutschkenntnisse hinreichend für die Teilnahme am Standardunterricht ausgebildet sind. Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz jeweils nach Ablauf der Deutschförderung, in besonderen Fällen (bei guten Deutschkenntnissen) auch vorher.

In den unterrichteten Fächern können Noten (“sehr gut” bis “ungenügend”) vergeben werden, müssen aber nicht. Gerade zu Beginn der Deutschförderung ist noch keine Benotung möglich. Deshalb erhalten die Schüler auch kein Zeugnis am Halbjahresende, sondern einen Lernstandsbericht. Der Lernstandsbericht kann auch Noten enthalten.

Die rechtliche Basis für das oben genannte Vorgehen finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/18425.htm

Fahrtkosten (витрати на проїзд)

Das Amt für Schule und Bildung bezahlt die Fahrkosten (SchokoTicket), wenn der Weg von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule weiter ist als

  • 2 km in der 1. – 4. Klasse
  • 3,5 km in der 5. – 10. Klasse/ Jahrgangsstufe
  • 5 km ab der 11. Jahrgangsstufe.

Einen kleinen Anteil bezahlen Sie selbst, aber nicht, wenn Sie den Düsselpass haben oder Sozialhilfe (SGB XII) bekommen. Gleiches gilt, wenn gesundheitliche Gründe beim Kind bestehen oder der Schulweg gefährlich ist. Es können auch die Fahrkosten für eine Begleitperson
bezahlt werden, wenn gesundheitliche Gründe beim Kind bestehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Rheinbahn: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/schokoticket/

Stadt Düsseldorf: https://www.duesseldorf.de/schulen/uebersicht-nach-themen-von-a-z/schuelerfahrkosten.html

Um das SchokoTicket zu beantrage füllen Sie bitte den Antrag aus: https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/bestellschein_antrag_aenderung/Bestellschein_SchokoTicket_22.pdf

Im Sekretariat der Schule erhalten Sie dann noch einen Antrag zur Übernahme der Fahrtkosten durch die Stadt Düsseldorf. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Fahrtkostenübernahme erfüllen, erhalten Sie dann eine Erstattung.

Betreuung am Nachmittag (догляд у другій половині дня)

Die Betreuung am Nachmittag an unserer Schule beruht auf zwei Säulen. Angebote der Schule (z.B. Arbeitsgemeinschaften von Lehrenden) und einem Angebot des Stadtsportbunds Düsseldorf. Die Angebote der Schule (AGs) sind kostenfrei, die Angebote des Stadtsportbunds sind kostenpflichtig (30 € für ein Angebot an bis zu zwei Tagen bzw. 60 € für ein Angebot an mehr als zwei Tagen).

Davon ausgenommen ist die Möglichkeit an unserer Schule ein Mittagessen zu bekommen. Die Mensa ist nach dem 4. Block ab 13.25 Uhr geöffnet. Um am Mittagessen teilzunehmen müssen Sie sich anmelden bei unserem Caterer. Die Bezahlung und Auswahl des Essens erfolgt dann über den Webdienst des Caterers (siehe auch https://schulverpflegung-duesseldorf.webmenue.info/login.aspx).

Kontakt

Schloß-Gymnasium Benrath
Hospitalstr. 45
40597 Düsseldorf

Sekretariat
Telefon: 0211-89-98410
Telefax: 0211-8929191
E-Mail:
gy.hospitalstr(at)schule.duesseldorf.de