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Informationen zum neuen Schuljahr

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie vermutlich alle schon aus der Presse erfahren haben, wird das kommende Schuljahr, zu dem wir alle ganz herzlich begrüßen, ein besonderes Schuljahr werden. Auf absehbare Zeit wird das Schulleben nur bedingt zu einer „Normalität“, wie wir sie bis zum 13. März 2020 gekannt haben, zurückkehren. Wie sehen jetzt die aktuellen Regelungen am Schloß-Gymnasium, beziehungsweise an unserem Schulstandort, Hospitalstrasse 45, aus? Über folgende Dinge möchten wir Sie an dieser Stelle im Infobrief informieren:

1. Rückkehrer aus Risikogebieten
2. Organisation des Präsenzunterrichts allgemein
3. Organisation des Präsenzunterrichts in der 1.Schulwoche
4. Buchrückgabe und Buchausgabe
5. Organisation des Ganztags, der Übermittagsbetreuung und der Mensa
6. Laufwege und Aufenthaltsbereiche auf dem Schulgelände
7. Elternmitwirkung
8. Klassen- bzw. Kursfahrten

(weiter im pdf – Dokument im Download)

Infobrief der Schulleitung zum Download

Anhang zum Infobrief – Formular Reiserückkehrer Risikogebiete

Informationen zur Einschulung der fünften Klassen (SJ 2020 / 2021)

Liebe Schüler*innen, sehr geehrte Eltern,

fast ist es soweit: Der erste Schultag am Schloß-Gymnasium ist bald gekommen und wir freuen uns, euch und Sie am Donnerstag, dem 13. August begrüßen zu dürfen!
Der Regelbetrieb an den Schulen wird endlich wieder der Normalfall. Doch normal bedeutet noch nicht, dass alles wieder abläuft, wie wir es gewohnt sind. Zurecht wird das öffentliche Leben noch vom Ziel des Infektionsschutzes geprägt und dieser ist uns zur Sicherheit von Schüler*innen, Eltern und Familien, Mitarbeiter*innen sowie Lehrerschaft ein wichtiges Anliegen. Leider resultieren daraus Einschränkungen für den Einschulungstag der fünften Klassen.

Zunächst erinnern wir an das verpflichtende Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf dem gesamten Schulgelände und ersuchen alle Gäste und Beteiligten, in sämtlichen geschlossenen Räumen und auf dem Schulhof die Maskenpflicht sowie auch im Außenbereich den Mindestabstand von 1,5 m zu beachten. Ohne entsprechenden Schutz ist im Interesse aller die Teilnahme an der Einschulungsveranstaltung nicht möglich!

Der Übergang zur weiterführenden Schule ist ein wichtiges Lebensereignis, an dem meist die gesamte Familie teilhat. Wir wissen um dies und freuen uns mit Ihnen. Dennoch muss der Schutz vor Infektionen an erster Stelle stehen. Überlegen Sie daher, ob es zur Verringerung der Personendichte nicht möglich ist, Ihr Kind mit nur einem Elternteil in die Schule zu begleiten. Dringend bitten wir Sie, von der Begleitung durch Großeltern oder andere Familienmitglieder abzusehen. Maximal sollte ein*e Schüler*in von zwei Personen begleitet werden. Uns ist bewusst, dass dies einen tiefen Einschnitt für den Charakter der Veranstaltung bedeutet, die man sich vor Monaten noch gänzlich anders vorstellte. Auch wir schätzen die Teilnahme der Familie, die dem ersten Schultag eine persönliche Atmosphäre und Würde verleiht. Vielleicht jedoch eröffnet dies die Möglichkeit für Sie, den Tag im privaten und geschützten Rahmen der Familie feierlich ausklingen zu lassen.

Selbstredend haben sich ebenfalls einige Details des Ablaufs der Veranstaltung geändert:

Um bessere Platzbedingungen zu schaffen, findet die Einschulungsveranstaltung um 10:00 Uhr nicht in der Aula, sondern in der Turnhalle statt. (Zur Orientierung: Diese befindet sich direkt am Zugang auf der Wimpfener Straße; im Umkreis beider Zugänge sind die Parkmöglichkeiten stark beschränkt!) Beachten Sie bitte auch, die Trennung von Ein- (regulärer Zugang zur Turnhalle) und Ausgang (Stirnseite der Halle an Gummiplatz/Sternwarte).

Der Infektionsschutz erfordert die Verfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten. Wir ersuchen Sie daher, nur die Plätze zu belegen, auf denen Sie ein Formular finden, das Ihren Namen sowie Ihre Kontaktdaten erfragt (Dieses Formular können Sie sich als separates PDF-Dokument hier ebenfalls anschauen, um sich vorab einen Einblick zu verschaffen; das Ausfüllen muss indessen vor Ort erfolgen). Anhand der Seitenzahlen, können wir erfassen, welches Formular zu welcher Person respektive welchem Platz gehört. Füllen Sie dieses demnach bitte je belegtem Sitzplatz aus und lassen Sie dieses später auf Ihrem Platz liegen. Die Blätter werden im Anschluss an die Veranstaltung eingesammelt. Um weitere Infektionsrisiken zu mindern, wird das Mitführen von Stiften (die Kinder sollten ohnehin Schreibzeug mitbringen, welches sie im Klassenraum benötigen werden) dringend angeraten.

Der freiwillige ökumenische Gottesdienst in der Dankeskirche unter Mitwirkung unserer Sechstklässler entfällt aufgrund der räumlichen Enge in der Kirche. Stattdessen findet um 9:15 Uhr unter der Leitung von Pfarrer Specht ein verkürzter Gottesdienst in der Turnhalle statt. Füllen Sie bei Teilnahme bitte die oben genannten Formulare aus und verbleiben Sie mit dem Übergang zur Einschulungsveranstaltung bitte an Ihren schon eingenommenen Plätzen.
Auch die Tradition des Empfangs der neuen Elternschaft durch die Schulpflegschaft, mit welchem die Pflegschaft jedes Jahr erneut einen wesentlichen Teil zur Willkommenskultur des Schloß-Gymnasiums leistet, erfährt Einschränkungen, sodass diese Ihnen lediglich ein paar Getränke anbieten können wird. Hier wird natürlich nicht „gegeizt“, sondern der Sicherheit Ihrer Familie Rechnung getragen. Lange schon bevor die Bedingungen zum Schulstart klar wurden, hatte man herzlich seine Bereitschaft zum Empfang der Neuen erklärt.

Wir bedanken uns für Verständnis sowie Kooperation aller und freuen uns auf einen wichtigen Tag im Leben Ihrer Kinder und Familien!

Mit den besten Grüßen

Michael Geskes und Rebecca Steinacker (Koordination der Erprobungsstufe)
Raimund Millard (Schulleiter)

Aktualisierung zur Einschulung der fünften Klassen unter Covid-19 (PDF-Dokument)
Datenformular Infektionsschutz Corona Beispiel (PDF-Dokument)

Informationen zur individuellen pädagogischen Nachmittagsbetreuung im Schuljahr 2020/2021

Liebe Eltern der „neuen“ Fünftklässler,

da sich die behördlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Schulsport laufend verändern und der genaue Stundenplan für unsere Angebote im Rahmen der Nachmittagsbetreuung noch erstellt werden muss, können diese erst zu Beginn des Schuljahres verbindlich festgelegt werden.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind die  Chance hat im 1. Halbjahr des Schuljahres 20/21 an maximal 5 Tagen in der Woche betreut zu werden, dann schicken Sie bitte bis zum 26.06.20 die ausgefüllten Seiten 4-5 des angehängten Dokuments als PDF an schlossgymnasium@ssbduesseldorf.de oder per Post an die angegebene Schuladresse.

Sie können den Originalvertrag auch im Sekretariat der Schule abgeben.

Falls Sie eine PDF-Datei schicken, bringen Sie den Originalvertrag bitte zum 1. Schultag Ihres Kindes mit.

Sie entscheiden durch Wahlen zu Beginn des Schuljahres dann je nach Angebot selbst, an wie vielen Tagen und an welchen Ihr Kind betreut werden soll.

Auch eine flexible Betreuung an bis zu zwei Wochentagen ist möglich. Die Wochentage werden bei der Anmeldung gewählt und sind für die Dauer des Halbjahres verbindlich. Dies ist jedoch erst zum Schuljahresbeginn möglich, da Wochentag und Art der Betreuung noch nicht feststehen. Der entsprechende Anmeldevordruck wird zum Beginn des Schuljahres hier zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassend stehen Ihnen zwei Betreuungsmodelle zur Auswahl:

  Fünftägige pädagogische Betreuung Flexible pädagogische Betreuung
Anmeldung bis 26.06.2020 Bei Schuljahresbeginn
Anzahl der Betreuungstage/ Woche bis zu 5 Tage bis zu 2 Tage
Betreuungszeit 13:22 – 15:27 Uhr
(bei Bedarf bis 16:00 Uhr)
13:22 – 15:27 Uhr an den gewählten Wochentagen
Elternbeitrag 60,00€/ Monat 30,00€/ Monat

 

 


 

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wird das Schloß-Gymnasium das Konzept der bedarfsgerechten, individuellen pädagogischen Nachmittagsbetreuung umsetzen. Als neuer Kooperationspartner wird der Stadtsportbund Düsseldorf die organisatorische Abwicklung der Betreuung für die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen übernehmen. Die Nachmittagsbetreuung bietet im Anschluss an den planmäßigen Unterricht in der bereits bekannten und bewährten Form

  • pädagogische Betreuung
  • qualifizierte Lernzeitbetreuung für Hausaufgaben, Übungseinheiten und Klausurvorbereitung
  • ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Freizeitbetreuung und Sportangebote auf freiwilliger Basis

Das Mittagessen und die Angebote des Mensabetriebs sind nicht Gegenstand der Betreuungsvereinbarung.  Der Zeitrahmen der individuellen pädagogischen Nachmittagsbetreuung erstreckt sich an allen Unterrichtstagen von 13:22 Uhr bis 15:27, bei Bedarf bis 16:00 Uhr.

Informationen zur weiteren Schulöffnung – Infobrief No. 10

Informationen zum Schuljahr 2019/2020 (Nr.10)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie in vorherigen Mails angekündigt möchten wir Sie jetzt mit diesem Infobrief über den Bereich Leistungsermittlung, Zeugnisse und Versetzungen informieren. Des Weiteren steht am Anfang ein Nachtrag zum Bereich der Personalveränderungen. Der letzte Absatz des Informationsbriefes befasst sich mit der Umsetzung des Präsenzunterrichts in der EF und der Sekundarstufe I unter den Infektionsschutzgesichtspunkten.
Personalia: Wir freuen uns, dass Herr Ziege (Mathematik/Physik) am 01.06.2020 unbefristet seinen Dienst am Schloß-Gymnasium aufnehmen wird. Die LAAs Herr Effer und Herr Kahl haben inzwischen erfolgreich  die Staatsexamensprüfungen absolviert und damit das Kollegium des SchloßGymnasiums verlassen. Unsere fünf neue Lehramtsanwärter*innen haben den Dienst mit folgenden Fächern aufgenommen: Frau  Morath EK/S; Frau Paschali D/E; Frau Trompeter D/Pl; Herr Brands F/SW und Herr Knurr L/SP.

Versetzung und Zeugnisse am Schuljahresende:

Zur Zeit planen wir allen Schüler*innen die Zeugnisse am letzten Schultag (26.06.2020) persönlich auszuhändigen. Ein gesonderter Plan hierzu wird Ihnen/Euch noch gesondert zugehen bzw. auf der Homepage  veröffentlicht.

Versetzungsmodalitäten:

  • Die Schüler*innen der Klassen 5 gehen wie in jedem Jahr automatisch in die Klasse 6 über.
  • Die Schüler*innen der Klassen 6 werden automatisch in die Klasse 7 versetzt. Sollten Zeugnisse nicht der notenmäßigen Versetzungsordnung des Gymnasiums entsprechen, werden die Betroffenen bezüglich eines Schulformwechsels beraten.
  • Die Schüler*innen der Klassen 7 werden automatisch in die Klasse 8 versetzt. Freiwillige Wiederholungen sind nach Beratung und Absprache möglich.
  • Die Schüler*innen der Klassen 8 werden automatisch in die Klasse 9 versetzt. Freiwillige Wiederholungen sind nach Beratung und Absprache möglich.
  • Für die Schüler*innen der Klasse 9 gibt es diese Sonderregelung nicht, es gelten die „normalen“ Versetzungsbestimmungen, da mit der Versetzung eine Berechtigung verbunden ist (die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Um der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, gibt es allerdings in diesem Schuljahr -abweichend von den sonst gültigen Regelungen- 1. die Möglichkeit, Defizite mit Zusatzleistungen auszugleichen und 2. die Möglichkeit, mehrere Nachprüfungen zum Erwerb der Berechtigung abzulegen. Die Eltern aller Schüler*innen, die dies betrifft, sind inzwischen von der Schule kontaktiert worden. Sollten sie trotzdem dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stufenleitung, Herrn Hütter.
  • Die Schüler*innen der EF treten automatisch in die Q1 über. Für den Erwerb des „Mittleren Schulabschlusses/MSA“ gelten die „normalen“ gesetzlichen Bestimmungen. Um der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, gibt es allerdings in diesem Schuljahr -abweichend von den sonst gültigen Regelungen- 1. die Möglichkeit, Defizite mit Zusatzleistungen zu kompensieren und 2. die Möglichkeit, mehrere Nachprüfungen zum Erwerb des MSA abzulegen. Wie es zur Zeit aussieht, ist nach wie vor eine freiwillige Wiederholung der EF nicht möglich.

Umsetzung des Präsenzunterrichts:

Die Schulleitung weist noch einmal ausdrücklich auf folgende Punkte hin:

  • Auf dem ganzen Schulgelände und im Gebäude gilt eine Mund-Nasenschutzpflicht („Maskenpflicht“). Einzige Ausnahme ist der jeweilige Arbeitsplatz.
  • Die Schloßschüler*innen betreten das Gelände nur über das Tor Wimpfener Straße! (Das Tor Hospitalstraße wird von der Realschule genutzt.)
  • Nur der Hof Wimpfener Straße ist der Pausenbereich der SchloßSchüler*innen! (Der Hof Hospitalstraße wird von der Realschule genutzt.)
  • Die Toilettenanlage Wimpfener Straße ist für die Schloß-Schüler- *innen reserviert! (Die Toilettenanlage Hospitalstraße wird von der Realschule genutzt.)
  • Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf die Laufwege, die unter folgendem Link zu finden sind, deutlich hin: https://www.schloss-gymnasium.de/download/laufwege-schule-corona/

Liebe Schüler*innen bitte leistet unserer eindringlichen Aufforderung, zur Einhaltung der Laufwege, folge.

Grundsätzlich gilt:

  • Den Hinweisschildern ist Folge zu leisten!
  • Den Anweisungen jeglichen Schulpersonals ist Folge zu leisten!

Wir sind auf die Umsetzung dieser Regeln angewiesen, damit der
Schulbetrieb unter diesen schwierigen Bedingungen fortgeführt werden
kann und wir alle bestmöglichst geschützt werden.

Wir wünschen erholsame Pfingstferien und mit freundlichen Grüßen
Raimund Millard (Schulleiter) und Henrik Schepper (stellv. Schulleiter)

Download als pdf: Infobrief 10 – 28052020

Absage des Kennenlernnachmittags am Schloß

Gerne hätten wir am Kennenlernnachmittag, am 26.05.20, die neuen Klassen noch vor Beginn der Sommerferien zusammengeführt sowie den Ablauf der ersten Schultage erläutert. Leider müssen wir uns den Umständen respektive dem Corona-Virus beugen und den Kennenlernnachmittag im Interesse der Gesundheit absagen. Bitte seid nicht allzu enttäuscht, liebe Schülerinnen und Schüler!
Umso mehr freuen wir uns darauf, mit Ihnen und Ihren Kindern nach den Sommerferien in die neue Stufe 5 starten zu können. Weitere Informationen hierzu werden Ihnen demnächst per Post zugehen.

Das Schloß trägt Maske – Mund-Nasenschutzpflicht am Schloß-Gymnasium

Ab Montag, 18.05.2020 wird es bis zu den Sommerferien (einschließlich dem 26.06.2020) am Schloß-Gymnasium eine Mund – Nasenschutzplicht geben. Die Schüler*innen, die Lehrer*innen und die Besucher*innen dürfen das Gelände des Schloß-Gymnasiums nur noch mit angelegtem Mund – Nasenschutz betreten. Der Mund – Nasenschutz muss auf dem Weg bis in den Klassenraum, das Lehrerzimmer, das Sekretariat, … und da bis zum Arbeitsplatz getragen werden. Am Arbeitsplatz selbst kann der Mund – Nasenschutz abgelegt werden, weil dort der Mindestabstand von 1,50 Metern durch die Tischanordnung gewährleistet ist. Sollten sich die Schüler*innen (Lehrer *innen, …) von diesem Arbeitsplatz entfernen, ist der Mund – Nasenschutz wieder anzulegen.

Wichtig: Die Schule stellt keine „Masken“ zur Verfügung, jede Person muss sich selbst eine „Maske“ mitbringen.