16. März 2020
Jede Schule hat ab dem 18.3.2020 ein verlässliches Angebot zur Betreuung von Kindern anzubieten, deren Eltern in Schlüsselbereichen arbeiten. Diese Bereiche sind definiert und auf dieser Webseite ebenfalls verlinkt.
Soweit mindestens ein Elternteil oder ein alleinerziehendes Elternteil in Organisationen / Einrichtun-gen / Unternehmen der kritischen Infrastruktur beruflich tätig und dort unabkömmlich ist, können Kinder der Klassen 1 bis 6 in der Schule betreut werden.
Link zum Formular für die Notbetreuung: Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Schule und Bildung.
Für die Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt demnach:
- Wenn mindestens ein Elternteil oder Alleinerziehende in diesen Schlüsselbereichen arbeiten, dann können die Kinder bei uns betreut werden.
- Ein Nachweis über den Arbeitgeber ist notwendig.
- Die Betreuung umfasst die Zeit von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr (auch Samstags und Sonntags).
- Die Meldung des Bedarfs der Betreuung muss möglichst zeitnah bei der Schule eingegangen sein.
- Die Betreuung erfolgt in der Regel Klassenrein und nur in Ausnahmen Klassen- oder Jahrgangsübergreifend.
- Nicht mehr als 5 Kinder werden im gleichen Raum betreut.
- Kinder, die unter häuslicher Quarantäne stehen können nicht betreut werden, sowie Kinder mit sonstigen Krankheitssymptomen.
Kinder ab der Jahrgangsstufe 7 werden nicht durch die Schule betreut.
15. März 2020
Am 13. März 2020 wurde der Erlass zur Regelung der Schließung von schulischen Gemeinschaftseinrichtungen herausgegeben. Der Erlass regelt die Betreuung in der Übergangszeit vom 16.3.2020 und 17.3.2020 und darüber hinaus ab dem 18.3.2020.
In dem weiter unten verfügbaren Erlass werden die Personengruppen (Schlüsselpersonen) definiert, die ihre Kinder in eine vor-Ort-Betreuung schicken können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
13. März 2020
Update vom 17.3.2020:
Unterricht in der Zeit bis zu den Osterferien
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
im Folgenden möchte ich Sie/Euch über die Unterrichtsstruktur in den nächsten Wochen Informieren:
Wie lernt mein Kind in den nächsten Wochen?
Die Lehrkräfte des Schloß-Gymnasiums stellen den Schülerinnen und Schülern Lernmaterialien zur Verfügung. Die Materialien werden vornehmlich über die Lernplattform Moodle (https://moodle.schloss-gymnasium.de) bereitgestellt. Der Zugang zur Lernplattform erfolgt analog zum Zugang des online-Vertretungsplans. Weitere Information und eine kurze Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage. Ein alternativer Weg der Übermittlung von Materialien oder Wochenplänen erfolgt ggf. per E-Mail oder sonstiger bestehender Kommunikationskanäle.
Wir als Schule gehen davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler die bereitgestellten Aufgaben bearbeiten. Es ist unbedingt notwendig, dass auch die Elternhäuser diesen Lernprozess unterstützen. Motivieren Sie Ihre Kinder, auch in der unterrichtsfreien Zeit für die Schule zu lernen. Gemeinsam schaffen wir das.
Welche Informationen gibt es zu Klausuren in EF, Q1 und Abitur?
Informationen für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erfolgt per separater Mail über die E-Mailverteiler der Stufen. Den Schülerinnen und Schüler der Q2 kann in diesem Zusammenhang schon einmal mitgeteilt werden, dass der gesamte Zulassungsablauf zur zentralen Abiturprüfung digital erfolgen wird.
Raimund Millard
(Schulleiter)
Ältere Informationen
Bitte beachten Sie, alle schulischen Termine sowie Informationsveranstaltungen etc. sind ausgesetzt. Alle weiteren Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Text der Schulleitung.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat heute Mittag entschieden, dass
„Der Unterricht an allen Schulen des Landes ab Montag, den 16.03.2020, bis zu den Osterferien ausfällt“, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Als Übergangslösung ist vorgesehen, dass für Montag und Dienstag die Entscheidung, die Kinder zur Schule zu schicken, bei den Eltern liegt. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Sie dies nur dann tun sollten, wenn Sie keine andere Möglichkeit der Betreuung Ihrer Kinder sehen.
Da kein regulärer Unterricht stattfinden wird, werden Kinder, die zu Hause bleiben, nichts verpassen und sind außerdem nicht der möglichen Ansteckungsgefahr in der Schule ausgesetzt.
Übergangsregelung:
Eine Betreuung (kein Unterricht) findet am Montag, 16.3.2020 und Dienstag, 17.03.2020 im Zeitraum von 8.00 bis 14.00 Uhr statt.
Ab Mittwoch werden nach Vorgabe des Ministeriums nur noch die Kinder durch die Schule betreut, deren Eltern in wichtigen Funktionsbereichen (z.B. Polizei, Gesundheitswesen, …) arbeiten, und für die keine andere Betreuung im privaten Umfeld möglich ist. Falls Sie zu dem vorstehend genannten Personenkreis gehören, für die auch eine weitere Betreuung des Kindes sichergestellt werden muss, setzen Sie sich bitte mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin in Verbindung. In diesem Fall bitten wir Sie um einen Nachweis Ihres Arbeitgebers.
In der Lehrerkonferenz am Dienstag werden wir darüber beraten, in welchem Rahmen unsere Schüler*innen Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung bekommen und in welcher Form sie diese bekommen. Hierzu werden Sie eine gesonderte Mail erhalten. Außerdem werden wir Sie per E-Mail informieren, sobald uns weitere relevante Informationen zur Verfügung stehen.
Mit herzlichen Grüßen
Raimund Millard (Schulleiter)
Die Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zum aktuellen Thema sind in mehrere Sprachen übersetzt worden. Die Übersetzungen finden Sie hier: Ministerium für Schule und Bildung NRW
Arabische Übersetzung: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Presseinformation_13_03_Arabisch.pdf
Persisch / Farsi: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Presseinformation_13_03_Persisch-Farsi.pdf
Türkisch: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Presseinformation_13_03_Tuerkisch.pdf
9. März 2020
Das Schulverwaltungsamt der Stadt Düsseldorf, die Obere Schulaufsicht bei der Bezirksregierung und die Gymnasialschulleitungen Düsseldorfs haben sich darauf verständigt, dass für den 2. Anmeldezeitraum telefonisch Anmeldetermine vereinbart werden.
Bitte nehmen Sie vor einer Anmeldung am Schoß-Gymnasium telefonisch Kontakt mit dem Sekretariat auf und vereinbaren einen Anmeldetermin!
Telefonnummer: 0211 89 98 410
29. Februar 2020
Das Ensemble der „hannoverschen kammerspiele“ war am Mittwoch, den 26.02.2020, zu Gast in der Aula des Schloß-Gymnasiums. Vorgeführt wurde eine szenische Lesung des Eichmann-Protokolls, bei der die ca. 3.000 Seiten auf 30 Seiten gelungen zusammengefasst worden sind. Durch die Einbeziehung verschiedener Schlagzeilen aus der damaligen Zeit in den Vortrag der Protokolle, war es eine spannende Veranstaltung. Schüler der Klassen 9 bis Q2 wie Lehrer waren beeindruckt von der Aufführung. So stellt die Darbietung auch eine gelungene Anknüpfung an die Vorbereitung auf die Exkursion nach Struthof dar.

Die Eichmann-Protokolle
Link zum Presseartikel der Veranstaltung: https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/benrath/eichmann-protokoll-im-schlossgymnasium-in-duesseldorf-benrath_aid-49174629